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Radikalschnitt ab Januar

Gehölzpflege ab Januar 2026 im Landkreis Ahrweiler: Diese Bundes- und Landesstraßen sind betroffen. Warum Bäume radikal geschnitten werden. Alle Info im Artikel.
Kreis Ahrweiler. Ab Januar 2026 wird es an zahlreichen Straßen im Kreis Ahrweiler laut: Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz lässt entlang wichtiger Verkehrsachsen Gehölzpflegearbeiten durchführen.

Gehölzpflegearbeiten im Kreis AW: Das müssen Autofahrer wissen

Kreis Ahrweiler. Ab Januar 2026 wird es an zahlreichen Straßen im Kreis Ahrweiler laut: Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz lässt entlang wichtiger Verkehrsachsen Gehölze pflegen. Zuständig ist die Straßenmeisterei Sinzig. Ziel der Arbeiten: mehr Verkehrssicherheit und gesunde Hecken für die kommenden Jahre.

Diese Straßen sind betroffen

Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise auf folgenden Strecken:

  • B 9 – Parkplatz Namedy (Bahnseite)
  • B 257 – Gelsdorf bis Kalenborn
  • B 266 – Sinzig bis Bad Neuenahr
  • L 79 – Birresdorf bis Remagen
  • L 82 – Sinzig bis Waldorf
  • L 87 – Gönnersdorf bis Königsfeld

Der Verkehr wird jeweils an den Arbeitsstellen vorbeigeführt. Vollsperrungen sind nicht vorgesehen. Dennoch bittet der LBM um besondere Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit.

Radikal – aber sinnvoll: Was „auf den Stock setzen“ bedeutet

Bei den Arbeiten werden Sträucher und Hecken auf rund 20 Zentimeter Höhe zurückgeschnitten. Fachleute sprechen vom sogenannten „Auf-den-Stock-setzen“. Diese Arbeiten stehen turnusmäßig etwa alle zehn Jahre auf der To-do Liste.

Was auf den ersten Blick drastisch wirkt, hat mehrere Vorteile:

  • Die Gehölze verjüngen sich und wachsen kräftiger nach.
  • Der Heckenbestand bleibt dauerhaft vital und standsicher.
  • Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise, sodass Tiere Ausweichflächen behalten.

Warum im Winter gearbeitet wird

Der Zeitraum ist bewusst gewählt. Gehölzpflegearbeiten finden ausschließlich zwischen Anfang Oktober und Ende Februar statt. Damit werden Vogelarten und andere Tiere geschützt, die in den wärmeren Monaten brüten oder ihre Jungen aufziehen. Der Winter ist die einzige Phase, in der Eingriffe dieser Art erlaubt und ökologisch vertretbar sind.

LBM appelliert an private Grundstücksbesitzer

In diesem Zusammenhang erinnert der LBM auch private Baumbesitzer an ihre Verantwortung:
Bäume und Gehölze, die im „Fallbereich“ von Straßen stehen – innerorts wie außerorts – müssen regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit überprüft werden. Diese Pflicht ergibt sich aus der Straßenverkehrssicherungspflicht und dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Rücksicht rettet Leben

Der Landesbetrieb Mobilität bittet alle Autofahrer um Rücksicht und vorsichtige Fahrweise im Bereich der Arbeiten.

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