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Staatsanwaltschaft Koblenz

Am 19.08.2026 wurde ein Ehepaar in seiner Wohnung in Bad Neuenahr-Ahrweiler Opfer eines vorsätzlichen Tötungsdelikts.

Tötungsdelikt an Ehepaar in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Erstmitteilung – 2070 Js 48732/26 –

Am 19.08.2026 wurde ein Ehepaar in seiner Wohnung in Bad Neuenahr-Ahrweiler Opfer eines vorsätzlichen Tötungsdelikts. Der Tat dringend verdächtigt ist der ebenfalls in der Wohnung lebende 26-jährige Sohn der Eheleute. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet.

Der Beschuldigte hat gegen 4.00 Uhr über Notruf selbst die Polizei verständigt und mitgeteilt, seine Mutter sei durch Messerstiche verletzt worden und sein Vater „schlafe“. Die kurze Zeit später vor Ort eingetroffenen Polizeibeamten fanden den 55-jährigen Mann und seine 52-jähige Ehefrau leblos in der Wohnung vor. Beide Opfer wiesen erkennbar erhebliche Stich- und Schnittverletzungen auf. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen verstarben beide vor Ort.

Die gerichtlich angeordnete Obduktion der Leichen hat die Annahme bestätigt, dass beide Opfer infolge des durch multiple Stich- und Schnittverletzungen verursachten Blutverlustes verstorben sind.

Auch der Beschuldigte wies Stichverletzungen im Bauchbereich auf, war aber ansprechbar und wurde in ein Krankenhaus verbracht.

Der genaue Tathergang ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Soweit der Beschuldigte sich zum Tatgeschehen bislang geäußert hat, lassen sich seine Angaben mit dem objektiven Spurenbild nicht in Einklang bringen. Vielmehr hat sich im Zuge der Ermittlungen ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten ergeben, seine Eltern durch Messerstiche vorsätzlich getötet zu haben. Hinweise auf sonstige Tatbeteiligte gibt es derzeit nicht.

Aufgrund dessen wurde dem Beschuldigten am 21.08.2026 noch im Krankenhaus die vorläufige Festnahme erklärt. Inzwischen hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags in zwei Fällen erlassen und dem Beschuldigten eröffnet. In der gerichtlichen Anhörung hat der Beschuldigte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht.

Die Ermittlungen dauern an. Ich bitte um Verständnis, dass ich aus Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen derzeit weder zum Inhalt der Angaben des Beschuldigten noch zur Spurenlage und zum Stand der derzeitigen Ermittlungen weitere Einzelheiten mitteilen kann und bitte von entsprechenden Nachfragen bis auf Weiteres abzusehen.

gez. Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt

Rechtliche Hinweise:
§ 212 StGB: Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt. Ein Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Strafverfahrens.

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