Mord-Anklage gegen getrennt lebenden Ehemann erhoben
Folgemitteilung zur Erstmitteilung vom 01.06.2026 – 2030 Js 30870/26
Wirft. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 42-jährigen tunesischen Staatsangehörigen Anklage wegen Mordes zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 28.05.2026 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, in ihrem Auto unweit von Wirft in der Verbandsgemeinde Adenau im Landkreis Ahrweiler vorsätzlich mittels Messerstichen getötet zu haben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatte die Geschädigte sich bereits im Juni 2025 unter anderem aufgrund von häuslicher Gewalt von dem Angeklagten getrennt und war mit den beiden gemeinsamen vier und sieben Jahre alten Kindern aus der zuvor gemeinsam genutzten Wohnung ausgezogen. Der Angeschuldigte akzeptierte die Trennung nicht. Die Ermittlungen haben offenbart, dass er in der Folge der Geschädigten nachstellte und auch trotz einer durch sie erwirkten gerichtlichen Gewaltschutzverfügung immer wieder ihre Nähe suchte. Am 08.05.2026 hatte die später Getötete den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht, der dem Angeschuldigten 2 Tage vor der Tat zugestellt worden ist.
Die Anklage wirft dem Angeschuldigten vor, der Frau am 28.05.2026 gegen 8.30 Uhr mit seinem PKW bis auf einen Parkplatz gefolgt zu sein, sie zunächst in ein Gespräch verwickelt zu haben und die zu diesem Zeitpunkt arglose Frau plötzlich und unvermittelt in deren Auto mit einem Messer angegriffen und so schwer verletzt zu haben, dass sie sich nicht mehr wehren konnte. Sodann – so die Anklageschrift – habe er sie mit ihrem PKW an einen vor Einblicken geschützten Ort in der Nähe verbracht und sie dort entsprechend des von ihm vorgefassten Tatplans durch weitere Messerstiche getötet.
Die Anklageschrift geht von einem Mord aus Heimtücke sowie aus niedrigen Beweggründen aus. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 30.05.2026 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz wegen des dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft. Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Tat erklärt. Die Verdachtslage hat sich im Zuge der Ermittlungen jedoch erhärtet. Weitere Einzelheiten hierzu kann ich mit Rücksicht auf das bevorstehende gerichtliche Verfahren derzeit nicht preisgeben.
gez. Mannweiler
Leitender Oberstaatsanwalt
Rechtliche Hinweise
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen heimtückisch oder aus niedrigen Beweggründen tötet. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Angeschuldigten verbunden. Für den Angeschuldigten gilt daher ebenfalls weiterhin in vollem Umfang die Unschuldsvermutung.
