Ex-Mieter wegen versuchten Mordes vor Gericht
Nürburg /Koblenz. Es sind dramatische Szenen, die sich in der Nacht zum 11. Dezember vergangenen Jahres in Nürburg abspielen. Gegen 3 Uhr morgens schlagen Flammen in den Nachthimmel über dem Ort. Dichter Rauch zieht durch die Straßen, Sirenen beenden abrupt die nächtliche Ruhe. Was mit dem Brand eines geparkten Fahrzeugs beginnt, entwickelt sich rasch zu einer Katastrophe: Das Feuer greift auf weitere Autos und einen Carport über, bevor die Flammen schließlich den Dachstuhl des unmittelbar angrenzenden Wohnhauses erfassen. Rund 100 Einsatzkräfte der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Adenau kämpfen stundenlang gegen die Ausbreitung des Brandes. Atemschutztrupps müssen in das brennende Gebäude vordringen, während weitere Wehrleute den Brand von außen über eine Drehleiter bekämpfen. Um alle Glutnester zu erreichen, wird schließlich das Dach teilweise geöffnet. Für die Feuerwehren im Kreis Ahrweiler wird es einer der größten Einsätze des Jahres. Dass die Brandnacht nicht in einer Katastrophe mit Todesopfern endet, ist nach Einschätzung der Ermittler vor allem einem glücklichen Umstand zu verdanken: Die Bewohner des Hauses bemerken das Feuer rechtzeitig und können das Gebäude verlassen, bevor sich die Flammen im Wohnbereich ausbreiten. Verletzt wird niemand, doch der Sachschaden am schwer beschädigten Haus ist immens.
Die Anklage: Versuchter Mord statt bloßer Sachbeschädigung
Ab dem kommenden Montag beschäftigt dieser Fall die Justiz. Ein 44-jähriger Mann muss sich vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz verantworten. Die Vorwürfe wiegen schwer. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten nicht nur besonders schwere Brandstiftung, sondern auch versuchten Mord zur Last. Nach den Ermittlungen soll der Mann das Fahrzeug in der Brandnacht gezielt angezündet haben. Das Auto stand unmittelbar neben dem Wohnhaus, in dem zu diesem Zeitpunkt mehrere Menschen schliefen. Die Anklagebehörde ist überzeugt: Dem 44-Jährigen waren die verheerenden Folgen seines Handelns bewusst. Er soll den Tod der Hausbewohner billigend in Kauf genommen haben.
Das Motiv: Groll auf den ehemaligen Arbeitgeber
Das mutmaßliche Motiv offenbart eine tiefe Diskrepanz zwischen Anlass und Tatwirkung – ein Phänomen, das psychologisch und kriminalistisch gleichermaßen aufhorchen lässt. Der Angeklagte hatte früher selbst als Mieter in dem Gebäude gewohnt und kannte die örtlichen Gegebenheiten genau. Als Motiv nennen die Ermittler Groll gegen seine früheren Vermieter, die gleichzeitig seine Arbeitgeber waren. Aus diesem Frust heraus soll der Mann gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm daher vor, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen versucht zu haben, Menschen zu töten. Das Landgericht Koblenz hat für das Verfahren mehrere Verhandlungstage angesetzt. Nach dem Prozessauftakt am Montag wird die Beweisaufnahme am 16. und 17. Juni sowie am 8. und 16. Juli fortgesetzt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
