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Lebenslang für den Mord

Mordprozess vor dem Landgericht Koblenz: Das Urteil ist gesprochen: Lebenslange Haft für Matthias K. (32).
Das Landgericht Koblenz hat im Mordfall von Gimmigen ein klares Urteil gesprochen: Lebenslange Haft für Matthias K. (32). Die Schwurgerichtskammer verurteilte ihn wegen heimtückischen Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau Anna K. (31).

Matthias K. muss ins Gefängnis – Urteil gefallen

Koblenz/Gimmigen. Das Landgericht Koblenz hat im Mordfall von Gimmigen ein klares Urteil gesprochen: Lebenslange Haft für Matthias K. (32). Die Schwurgerichtskammer verurteilte ihn wegen heimtückischen Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau Anna K. (31). Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Verbrechen, das die Region erschütterte

Der Fall hatte im Sommer 2025 weit über den Kreis Ahrweiler hinaus für Entsetzen gesorgt. Nach Überzeugung des Gerichts lockte der Angeklagte seine Noch-Ehefrau unter einem Vorwand in das ehemalige gemeinsame Haus in Gimmigen. Dort erstach er sie mit einem Fleischermesser.

Anschließend wickelte er die Leiche in Malervlies, legte sie in eine zuvor ausgehobene Grube in der Garage, betonierte diese und verlegte darüber Fliesen. Das Gericht geht davon aus: Die Tat war geplant. Bereits Tage zuvor soll der Angeklagte die Grube ausgehoben und die Arbeiten vorbereitet haben. Besonders erschütternd: Der gemeinsame Sohn befand sich während der Arbeiten im Haus.

Heimtücke bejaht – kein Angriff erwartet

Die Kammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Das Opfer sei arglos gewesen und habe keinen Angriff erwartet. Als zentrales Motiv wertete das Gericht den eskalierenden Streit um das Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn. Laut Urteil fühlte sich der Angeklagte durch den Antrag der Getöteten auf Änderung der Umgangsregelung in seinem Lebensmodell bedroht. Die Staatsanwaltschaft hatte neben Heimtücke auch Habgier und niedrige Beweggründe geltend gemacht sowie die besondere Schwere der Schuld beantragt. Dem folgte das Gericht nicht. Es blieb bei der Heimtücke als Mordmerkmal.

„Ich bereue zutiefst“

Der Angeklagte schwieg über weite Strecken des Prozesses. Einzelheiten zur Tat gab er nicht preis. Kurz vor Beginn der Beratungen brach er sein Schweigen. In seinem letzten Wort wandte er sich an die Angehörigen des Opfers: „Ich bereue zutiefst, was ich getan habe. Ich möchte mich bei allen Betroffenen aufrichtig entschuldigen. Mir tut das, was passiert ist, von ganzem Herzen leid.“ Er dankte zudem jenen, „die noch für meinen Sohn da sind und ihm ermöglichen, in der Familie groß zu werden“.

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