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Wende bei Tötungsdelikt

Wende im Tötungsfall von Bad Neuenahr-Ahrweiler: Der Haftbefehl gegen den 26-jährigen Sohn wurde aufgehoben. Die Ermittler gehen von erweitertem Suizid aus.
Wende im Fall des getöteten Ehepaars in Bad Neuenahr-Ahrweiler: Der Tatverdacht gegen den 26-jährigen Sohn hat sich nicht bestätigt. Er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach Auswertung der Spuren gehen die Ermittler nun von einem erweiterten Suizid des Vaters aus.

Haftbefehl gegen Tatverdächtigen aufgehoben 

Koblenz / Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Leitende Oberstaatsanwalt Mannweiler teilt mit (Folgemitteilung – 2070 Js 48732/26):

Im Fall des am 19.08.2026 durch Messerstiche zu Tode gekommenen Ehepaars in Bad Neuenahr-Ahrweiler ließ sich infolge der weiteren Ermittlungen der gegen den 26-jährigen Sohn zunächst bestehende dringende Tatverdacht nicht aufrechterhalten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Haftbefehl aufgehoben und der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen.

Nach der Auswertung der in der Wohnung vorgefundenen schriftlichen Aufzeichnungen, den Erkenntnissen aus der rechtsmedizinischen Begutachtung der Leichen und einer Blutspurenmusteranalyse sowie aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller Tatortspuren und einer Tatrekonstruktion ist vielmehr von einem sog. „erweiterten Suizid“ des verstorbenen Vaters auszugehen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit aus persönlicher Verzweiflung zunächst seine Ehefrau mit Messerstichen tödlich verletzt und im Anschluss dem hingekommenen gemeinsamen Sohn Stichwunden beigebracht, bevor er sich – vorgefasster Absicht folgend – selbst durch zwei gezielte Messerstiche ins Herz das Leben nahm. Letztlich dürfte es sich nach der aktuellen Erkenntnislage um eine dramatische Familientragödie gehandelt haben. Ich bitte um Verständnis, dass im Hinblick auf den mutmaßlich suizidalen Hintergrund des Geschehens und die Persönlichkeitsrechte des Sohnes des Ehepaares – auch auf Nachfrage – keine weiteren Details mitgeteilt werden können.

Die Ermittlungen sind nach derzeitigem Stand weitgehend abgeschlossen. Über den Abschluss des Verfahrens soll daher zeitnah entschieden werden.

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