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A1 darf gebaut werden

Der Lückenschluss zwischen Kelberg und Adenau darf gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht weist BUND-Klage ab.
ADENAU. Der umstrittene A1-Abschnitt zwischen Kelberg und Adenau darf gebaut werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig  entschieden. Die Klage des Umweltverbandes BUND gegen den rund zehn Kilometer langen Neubau wurde vollständig abgewiesen .

Autobahn 1: Weg frei für Neubau zwischen Kelberg und Adenau

ADENAU. Der umstrittene A1-Abschnitt zwischen Kelberg und Adenau darf gebaut werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig  entschieden. Die Klage des Umweltverbandes BUND gegen den rund zehn Kilometer langen Neubau wurde vollständig abgewiesen .

Rechtssicherheit für den Neubau – Gericht bestätigt Planer

Nach den Feststellungen des Gerichts entspricht der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) vom 25. Juli 2023 „in jeder Hinsicht den rechtlichen Anforderungen“. Auch das europäische und nationale Natur- und Artenschutzrecht sei „vollumfänglich beachtet“ worden .
Damit erlangt der Beschluss Bestandskraft: für den Abschnitt zwischen Kelberg und Adenau besteht nun Baurecht.

Die BUND-Argumentation, es gebe Verstöße gegen Natur- und Artenschutz oder Planungsmängel, überzeugte die Richter nicht. Auch eine Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs sei nicht notwendig, urteilte das Gericht. Der Lückenschluss liege im Interesse der „öffentlichen Sicherheit“ – ein von der EU-Vogelschutzrichtlinie ausdrücklich anerkannter Ausnahmegrund .

Ministerin Schmitt: „Wichtiges Signal für die Region“

Die Klage des Umweltverbandes BUND gegen den rund zehn Kilometer langen Neubau zwischen Kelberg und Adenau wurde vollständig abgewiesen.
Die Klage des Umweltverbandes BUND gegen den rund zehn Kilometer langen Neubau zwischen Kelberg und Adenau wurde vollständig abgewiesen.

Die rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) sieht in der Entscheidung einen Durchbruch:
„Die Menschen warten seit Jahrzehnten auf diese Verbindung. In den Dörfern entlang der A1-Lücke rollen täglich LKW durch enge Ortslagen. Handwerker und Betriebe müssen weite Umwege fahren.“ Nun bestehe „eine klare Grundlage, um das Projekt endlich voranzubringen“ .

Schmitt bezeichnete das Urteil zudem als Auszeichnung für die Planerinnen und Planer des LBM, die das Projekt rechtssicher umgesetzt hätten.

Finanzierung durch den Bund gefordert

Mit dem Urteil sieht die Ministerin vor allem Berlin in Pflicht:
„Der Bund und Bundesverkehrsminister Schnieder müssen jetzt sicherstellen, dass die Finanzierung vollständig abgesichert ist. Die Region braucht Verlässlichkeit und klare Zusagen.“ Der Weiterbau dürfe nicht erneut verzögert werden .

Bedeutung der A1: Regionaler Nutzen und europäische Relevanz

Der umstrittene A1-Abschnitt zwischen Kelberg und Adenau darf gebaut werden.
Der umstrittene A1-Abschnitt zwischen Kelberg und Adenau darf gebaut werden.

Die A1 gilt als eines der zentralen Verkehrsprojekte für Rheinland-Pfalz und als Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Der Bundestag hat den Lückenschluss als „vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Neben regionaler Verkehrsentlastung soll der Abschnitt auch zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit beitragen. Die vollständige Realisierung ist bis 2050 eingeplant .

Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem Leipziger Urteil ist der Weg frei für den Start der Bauarbeiten. Die Landesregierung erwartet einen zügigen Beginn. Für die vom Durchgangsverkehr geplagten Ortslagen zwischen Kelberg und Adenau könnte dies nach jahrzehntelangen Debatten eine spürbare Entlastung bringen.

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