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Gegen illegales Glücksspiel

Razzia im nördlichen Rheinland-Pfalz, auch im Kreis Ahrweiler. Polizei beschlagnahmt 75 illegale Spielautomaten, 75.000 Euro Bargeld. Haftbefehl gegen mutmaßlichen Automatenbetreiber.
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Unter Federführung der Polizeidirektion Neuwied haben Ermittler am Dienstagabend, 9. Dezember, gleichzeitig 21 Objekte durchsucht – von Koblenz über Bad Neuenahr-Ahrweiler uns weitere Städte in NRW.

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Unter Federführung der Polizeidirektion Neuwied haben Ermittler am Dienstagabend, 9. Dezember, gleichzeitig 21 Objekte durchsucht – von Koblenz über Bad Neuenahr-Ahrweiler bis nach Troisdorf und St. Augustin. Ziel: die Bekämpfung illegalen Glücksspiels. Insgesamt waren rund 200 Kräfte beteiligt, unterstützt von Ordnungsbehörden vor Ort.

Durchsucht wurden Gaststätten, Cafés und Privatwohnungen. Parallel liefen präventive Glücksspielkontrollen in Koblenz und Bad Neuenahr-Ahrweiler. In den Lokalen und Wohnungen trafen die Beamten rund 120 Personen an – viele von ihnen beim mutmaßlich illegalen Spielbetrieb an Automaten, die keine behördliche Zulassung haben. 75 dieser Geräte wurden konfisziert, dazu Bargeld in Höhe von rund 75.000 Euro.
Die aufgefundenen Datenträger, Akten und technischen Geräte sollen nun Hinweise auf Strukturen und mögliche Hintermänner liefern.

Haftbefehl gegen Betreiber – Verdunkelungsgefahr

Einer der Beschuldigten, wohnhaft in Troisdorf, gilt als möglicher Schlüsselfigur des Systems. Er soll Automaten an verschiedenen Standorten im nördlichen Rheinland-Pfalz aufgestellt haben. Die Polizei nahm ihn vorläufig fest, die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz ordnete Untersuchungshaft an – wegen Verdunkelungsgefahr.
Zusätzlich entdeckten Einsatzkräfte eine Schusswaffe, wodurch ein weiterer Tatverdacht nach dem Waffengesetz entstand.

Ermittlungen gegen elf Beschuldigte

Die Verfahren richten sich gegen elf Verdächtige unterschiedlicher Nationalitäten. Ihnen wird vorgeworfen, ohne behördliche Erlaubnis gewerbsmäßig öffentliches Glücksspiel betrieben zu haben. Das Strafmaß reicht von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Die Behörden prüfen nun, ob die bislang getrennten Verfahren miteinander vernetzte Strukturen abbilden. Die sichergestellten Beweismittel sollen Aufschluss geben.

 

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