Prozessauftakt nach Tötungsdelikt in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Koblenz / Gimmigen. Mit großem öffentlichen Interesse hat am 20. Januar am Landgericht Koblenz der Mordprozess zu einem Tötungsdelikt in Bad Neuenahr-Ahrweiler begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau am 17. Juli 2025 vorsätzlich getötet zu haben. Die Anklage lautet auf Mord aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen. Der Fall hatte im Sommer 2025 weit über den Kreis Ahrweiler hinaus für Entsetzen gesorgt. Die Leiche der 31-jährigen Frau war in dem Wohnhaus des Angeklagten aufgefunden worden, einbetoniert in einer zuvor ausgehobenen Grube.
Beziehungskonflikt als Hintergrund der Tat
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war die Ehe der beiden bereits zerrüttet. Die Getötete war im Laufe des Jahres 2024 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Anfang 2025 wurde das Scheidungsverfahren eingeleitet. Im Raum standen finanzielle Forderungen sowie eine Änderung der Umgangsregelung für den gemeinsamen vierjährigen Sohn. Diese Auseinandersetzungen gelten laut Anklage als mitursächlich für den Tatentschluss. Der Angeklagte habe einen Plan gefasst, seine Ehefrau zu töten, und diesen planvoll vorbereitet.
Vorbereitung und Tatablauf laut Anklage
Bereits vor dem Tattag soll der Angeklagte in einem an die Garage angrenzenden Raum eine Grube ausgehoben haben, um dort nach der Tat den Leichnam zu beseitigen. Am 17. Juli 2025 habe er seine Ehefrau unter einem Vorwand in das von ihm bewohnte Haus gelockt. Im Hausflur, so die Staatsanwaltschaft, habe er die Frau unter Ausnutzung ihrer Arg- und Wehrlosigkeit mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt. Anschließend habe er den Leichnam in der vorbereiteten Grube abgelegt, diese mit Schnellbeton verschlossen und die Oberfläche fachgerecht verfliest.
Ermittlungen und Geständnis
Die Ermittlungen begannen nach einer Vermisstenanzeige. Im Zuge der polizeilichen Vernehmungen verstrickte sich der Angeklagte in Widersprüche. Schließlich räumte er ein, seine Ehefrau getötet zu haben. Die einbetonierte Leiche wurde daraufhin im Haus freigelegt. Der Angeklagte wurde am 19. Juli 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Prozessauftakt mit formaler Verlesung der Anklage
Zum Auftakt der Hauptverhandlung vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz wurde zunächst die Anklageschrift verlesen. Eine detaillierte Einlassung zur Motivlage blieb dem weiteren Verfahren vorbehalten. Das Gericht kündigte eine umfangreiche Beweisaufnahme an, unter anderem mit Zeugenvernehmungen, forensischen Gutachten und der Aufarbeitung der Tatvorbereitung.
Mögliche Rechtsfolge
Bei einer Verurteilung wegen Mordes gemäß § 211 StGB sieht das Gesetz lebenslange Freiheitsstrafe vor. Unabhängig vom Tatvorwurf gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil weiterhin die Unschuldsvermutung.
Die Hauptverhandlung wird am 27. Januar, 9.30 Uhr, fortgesetzt.
