Landgericht verhandelt Anklage gegen 31-jährigen Ehemann
Koblenz/Bad Neuenahr-Ahrweiler. Vor dem Landgericht Koblenz beginnt am kommenden Dienstag, 20. Januar, 10 Uhr, der Mordprozess gegen einen 31-jährigen Deutschen aus Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Mordes erhoben. Verhandelt wird vor dem Schwurgericht (14. Strafkammer). Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. Juli 2025 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau vorsätzlich getötet zu haben.
Hintergrund: Trennung, Scheidung, Streitpunkte
Nach den Ermittlungen lebte die Ehefrau bereits seit 2024 getrennt von dem Angeklagten. Anfang 2025 wurde das förmliche Scheidungsverfahren eingeleitet. Im Raum standen unter anderem finanzielle Forderungen sowie eine Neuregelung des Umgangsrechts für den gemeinsamen vierjährigen Sohn. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese Konflikte eine wesentliche Rolle bei der Tatmotivation gespielt haben könnten.
Der Tatvorwurf
Laut Anklageschrift soll der Angeklagte seine Ehefrau am Tattag gezielt unter einem Vorwand in sein Wohnhaus gelockt haben. Dort habe er sie im Hausflur mit mehreren Messerstichen getötet, wobei er die Arglosigkeit und eingeschränkten Fluchtmöglichkeiten des Opfers ausgenutzt habe. Bereits im Vorfeld soll der Mann in einem an die Garage angrenzenden Raum eine Grube ausgehoben haben, um die Leiche nach der Tat zu beseitigen. Nach der Tat habe er den Leichnam dort abgelegt, die Grube mit Schnellbeton verschlossen und den Boden anschließend fachgerecht verfliest.
Ermittlungen und Geständnis
Die polizeilichen Ermittlungen begannen nach einer Vermisstenanzeige. Im Verlauf der Ermittlungen geriet der Ehemann zunehmend in den Fokus. Mit Widersprüchen konfrontiert, räumte er im Rahmen einer Vernehmung ein, seine Ehefrau getötet zu haben. Die einbetonierte Leiche wurde im Hausboden gefunden und geborgen. Der Angeklagte wurde am 19. Juli 2025 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
